Bankleitzahl: 553 500 10
BIC: MALADE51WOR
Die gemeinsame Bankleitzahl und BIC gilt ab Montag, den 22. August 2022.
Kund:innen der ehemaligen Sparkasse Worms-Alzey-Ried behalten Ihre bisherige Kontonummer/IBAN.
Für Kund:innen der ehemaligen Sparkasse Mainz ändert sich nach der technischen Fusion die bisherige IBAN aufgrund der neuen Bankleitzahl. Die darin enthaltene Kontonummer bleibt gleich, dies wird im Online-Banking oder beim nächsten Sparbuchnachtrag / Kontoauszug angezeigt.
Zahlungen mit alter Kontonummer/ Bankleitzahl bzw. alter IBAN/ BIC werden automatisch auf die neue Bankverbindung weitergeleitet. Erteilte Lastschriftmandate bleiben weiterhin gültig. Sie brauchen nichts zu tun.
Nein, wir nehmen alles Wichtige für Sie vor. Ihre Daten werden zusammengeführt und alle Konten bleiben im neuen Haus Rheinhessen Sparkasse bestehen.
Diese Zusammenführung erfolgt in den Wochen nach dem 22. August.
Ihre Freistellungsaufträge bleiben weiterhin gültig.
Sollten Sie bei beiden Sparkassen Freistellungsaufträge erteilt haben, werden diese zusammengeführt und die Beträge addiert.
Die Großzahl der bestehenden Kontonummern bleibt unverändert. Für Kund:innen der ehemaligen Sparkasse Mainz ändert sich die IBAN, dies wird im Online-Banking oder beim nächsten Sparbuchnachtrag / Kontoauszug angezeigt. Sie brauchen nichts zu tun.
Ab dem 22. August müssen Sie, je nach Betriebssystem Ihre Endgerätes, folgendes beachten:
Für iOS: Bitte folgen Sie den Anweisungen des Umstellungsassistenten in Ihrer Sparkassen-App. Eine detaillierte Anleitung haben wir für Sie hier bereitgestellt.
Für Android: Bitte deinstallieren Sie Ihre Sparkassen-App und installieren diese erneut über Ihren App Store. Folgen Sie anschließend den Anweisungen für eine Neueinrichtung in Ihrer Sparkassen-App.
ACHTUNG: Ihre alten Umsätze werden nicht mehr in der App sichtbar sein. Im Online-Banking auf der Internetfiliale können Sie diese weiterhin einsehen. Über die Funktion „Kontodetails“ – „Umsätze abrufen ab“, können Sie sich alte Umsätze für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten rückwirkend abholen.
Bei Serviceanfragen Servicethemen rund um vergessene PINs, Limitänderung, Registrierungsbriefe zur pushTAN-App, der Entsperrung von Zugängen und Auskunft zu unseren Apps hilft Ihnen unser Avatar Eva schnell und unkompliziert weiter.
Die S-PushTAN-App steht Ihnen in der Regel ohne Neuinstallation zur Verfügung.
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Nach der technischen Zusammenführung vom 19. bis 22.08.2022 ist leider eine Neuinstallation notwendig. Bitte deinstallieren Sie die App und richten Sie Ihre Depots neu ein. Wenn Sie auch Depots von anderen Instituten eingerichtet haben, können Sie alternativ nur die betroffenen Depots löschen und neu einrichten.
Wenn Sie eine Software (zum Beispiel „Star Money“) nutzen, müssen die Zugangsdaten nach der Umstellung neu synchronisiert und die Auftraggeber-Daten angepasst werden.
Bei Software-Produkten der Sparkassenorganisation wird Sie ein digitaler Assistent bei der Synchronisation der Daten begleiten.
Bitte halten Sie Ihren Anmeldename/Legitimations-ID und die PIN Ihres Online-Banking-Zugangs bereit. Sollten Sie eine andere Software nutzen, finden Sie in der Regel auf der jeweiligen Hersteller-Homepage eine Beschreibung zur Synchronisation/Neueinrichtung Ihrer Konten.
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Sie können das ChipTAN-Verfahren wie gewohnt weiterverwenden. Ihre bisher genutzte Karte ist weiterhin Ihrem Online-Banking-Vertrag zugeordnet.
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Wenn Sie eine Software (zum Beispiel „Star money“) nutzen, müssen die Zugangsdaten nach der Umstellung neu synchronisiert und die Auftraggeber-Daten angepasst werden.
Bei Software-Produkten der Sparkassenorganisation wird Sie ein Assistent bei der Synchronisation der Daten begleiten. Bitte halten Sie Ihren Anmeldename/Legitimations-ID und die PIN Ihres Online-Banking-Zugangs bereit. Sollten Sie eine andere Software nutzen, finden Sie in der Regel auf der jeweiligen Homepage eine Beschreibung zur Synchronisation/Neueinrichtung Ihrer Konten.
Ihre Zahlungen werden in jedem Fall der neuen IBAN zugeleitet.
Wenn Sie Buchführungs- oder Buchhaltungsdienste (z.B. Lohnbuchhaltung) ausgelagert haben, informieren Sie bitte Ihren Dienstleister (Steuerberater, Buchführungsdienst etc.) umgehend über Ihre neue IBAN. Wenn Sie die Lohn- und Gehaltszahlungen über Online-Banking oder EBICS selbst freigeben: Um die problemlose Verarbeitung zu gewährleisten, müssen Zahlungen ab dem 21. August 2022 mit Ihrer neuen IBAN eingereicht werden. Die neue IBAN darf auf keinen Fall vor dem 21. August 2022 genutzt werden.
Alle vom Dienstleister vor dem 19. August 2022 eingereichten Zahlungen müssen am 19. August 2022 bis spätestens 13:00 Uhr freigegeben werden.
Nein.
Für Sie besteht derzeit kein akuter Handlungsbedarf. Wir veranlassen zentral die Hinterlegung ihrer neuen IBAN für die Gutschrift Ihrer Kartenzahlungen.
Sollten Ihre Zahlungen über einen anderen Netzbetreiber bzw. Kreditkarten-Anbieter abgewickelt werden, passen Sie Ihre IBAN dort bitte ab dem 22. August 2022 an.
Zahlungen mit alter Kontonummer/ Bankleitzahl bzw. alter IBAN/ BIC werden automatisch auf die neue Bankverbindung weitergeleitet.
Erteilte Lastschriftmandate bleiben weiterhin gültig.
Sie können Ihre Rechnungs- und Briefvordrucke auch nach dem 22. August 2022 aufbrauchen. Bei Neuauflage denken Sie bitte daran, nur die neue IBAN (und für Zahlungseingänge aus dem Ausland den neuen BIC) sowie die neue Bankbezeichnung „Rheinhessen Sparkasse“ zu verwenden.
Bitte verwenden Sie die Darstellung der IBAN in Viererblocks mit Leerzeichen.
Wichtig: Neue Kontonummern dürfen nicht mit der alten Bankleitzahl – und umgekehrt – kombiniert werden!
Ab dem 22.08.2022 müssen hochgeladene Zahlungsverkehrs-Dateien Ihre neue IBAN enthalten. Wenn die BIC angegeben wird, muss die neue BIC –MALADE51WOR- verwendet werden.
Nein. Für Sie als Firmenkund:in der ehemaligen Sparkasse Worms-Alzey-Ried besteht kein besonderer Handlungsbedarf. Bitte beachten Sie jedoch die am Fusionswochenende allgemein gültigen Hinweise, siehe oben.
Nein. Sie können Ihre vorhandene Sparkassen-Card (Debitkarte) wie gewohnt bis zum Ablauf der Gültigkeit nutzen.
Die Kreditkarten behalten ihre Gültigkeit und sind wie gewohnt nutzbar. Sollten Sie am Umstellungswochenende kurzfristig Bargeldabhebungen mit der Kreditkarte vornehmen müssen, sprechen Sie bitte Ihre Beraterin oder Ihren Berater bezüglich der Erstattung eventuell anfallender Kosten an.
Ab dem 22. August 2022 können Sie in allen Filialen, im Service-Center und auf unserer Homepage www.rheinhessen-sparkasse.de den kompletten Service nutzen.
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