Staatlich geförderte private Altersvorsorge

Neue Wege der privaten Vorsorge nutzen

  • Ab 2027 staatliche Förderung erhalten
  • Heute schon informieren
  • Verschiedene Sparvarianten in Planung
Gesetzlicher Hintergrund

Regierung stellt Altersvorsorge neu auf

Ab 2027 wird die Riester-Rente durch eine neue staatlich geförderte Altersvorsorge ersetzt. Die Reform stärkt die kapitalgedeckte Vorsorge und bietet mehr Ertragsmöglichkeiten bei gleichzeitig höherer Eigenverantwortung. Förderfähig bleiben neben dem Altersvorsorge-Depot auch Produkte wie Bausparverträge und Versicherungen. Die Sparkassen-Finanzgruppe arbeitet bereits heute an maßgeschneiderten Lösungen für unterschiedliche Vorsorgebedürfnisse mit Blick auf den einheitlichen Marktstart im Januar 2027. Wer sich jetzt schon informiert, kann seinen bestehenden Vertrag besser bewerten und sich auf neue Vorsorge-Optionen vorbereiten.

Überblick der möglichen staatlichen Förderungen

Kundinnen und Kunden mit bestehendem Riester-Vertrag

Viele Kundeninnen und Kunden der Sparkasse haben bereits einen Riester-Vertrag. Für alle bestehenden Verträge gilt Bestandsschutz. Sie können Ihren Vertrag wie bisher nutzen oder in die neue Förderung wechseln.

Da sich die Verträge stark unterscheiden, ist eine individuelle Prüfung wichtig. Welche Lösung die bessere ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Sprechen Sie Ihre Sparkassen-Beraterin oder Sparkassen-Berater an, wann hierfür der beste Zeitpunkt ist.

Terminvereinbarung

Heute schon individuell zu Ihrer Vorsorge beraten lassen.

FAQ

Häufige Fragen zum Alters­vorsorgedepot

Für wen lohnt sich der Wechsel aus einem bestehenden Riester-Vertrag in die neue staatliche Förderung?

Ob die neue Förderung für Sie günstiger ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation oder der Ausgestaltung Ihres bestehenden Vertrags ab. Eine Rolle spielen zum Beispiel Ihr Eigenbeitrag, mögliche Kinderzulagen und Ihre familiäre Situation. Ein Wechsel sollte deshalb immer individuell geprüft werden.
Auch zum Beispiel Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Gewerbetreibende können von der Förderung profitieren.

Ab wann kann ich die neue Förderung erhalten?

Die neue Förderung wird ab dem 01.01.2027 verfügbar sein. Voraussetzung ist der Abschluss eines entsprechenden neuen Produkts. Sobald konkrete Lösungen und Produkte feststehen, informiert Ihre Sparkasse Sie voraussichtlich ab Herbst 2026 über ihren Newsletter. Ab diesem Zeitpunkt kann Ihre Sparkasse Sie individuell beraten und gemeinsam prüfen, welche Lösung am besten zu Ihren persönlichen Zielen und Bedürfnissen passt.

Gibt es einen Mindestbeitrag?

Der Mindestbeitrag liegt bei 120 Euro pro Jahr, also 10 Euro pro Monat.

Gibt es eine Einzahlungsgrenze?

Über die geförderten 1.800 Euro können freiwillig bis zu 6.840 Euro pro Jahr in den Altersvorsorgevertrag bzw. das Altersvorsorgedepot eingezahlt werden.

Wie ist das mit der Steuer?

An den bisherigen Grundsätzen der steuerlichen Fördersystematik, also einer steuerlichen Freistellung der Beiträge in der Ansparphase und einer nachgelagerten Besteuerung in der Auszahlungsphase, wird festgehalten. Die Beiträge werden weiterhin in der Ansparphase gefördert und sind von der Abgeltungsteuer befreit, die Auszahlungen werden später, in der sogenannten Auszahlungsphase, versteuert.


Ausnahme: Geförderte Bausparverträge (Eigenheimrente) werden auch in der Darlehensphase gefördert. Die Versteuerung läuft in der Auszahlungsphase über das sogenannte „Wohnförderkonto“. Hier ändert sich auch die Besteuerung. Bei allen Wohnförderkonten, die nach dem 01.01.2028 gebildet werden, entfällt die Erhöhung von 2 % pro Jahr. Zudem erfolgt die Versteuerung des Wohnförderkontos in der Auszahlungsphase über einen kürzeren Zeitraum von fünf Jahren.


Außerdem prüft das Finanzamt weiterhin direkt, ob der Sonderausgabenabzug oder die Zulagen für dich günstiger sind.

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