Sponsoring, Spende oder Anzeige

Sponsoring, Spende oder Anzeige

Fragen Sie Ihre Unterstützung an!

Gemeinsam ist einfach.
 

Die Rheinhessen Sparkasse fördert zahlreiche gemeinnützige Vereine und Organisationen in der Region aus den Bereichen Sport, Kunst, Kultur, Bildung, Umwelt, Wirtschaft und Soziales.
Wir setzen uns für eine starke Gemeinschaft ein und möchten Ihre Projekte unterstützen!


Um eine Sponsoring- oder Spendenanfrage zu stellen, schicken Sie uns bitte eine E-Mail mit folgenden Angaben über Ihren Verein:

  • Name des Vereins
  • Adresse des Vereins
  • E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Vereins
  • Name des gesetzlichen Vertreters des Vereins
  • Mitgliederanzahl
  • Bankverbindung
  • Freistellungsbescheid (bitte als Anhang beifügen)
  • Name und Telefonnummer der beantragenden Person (falls diese nicht der gesetzliche Vertreter ist)
  • Bezeichnung des Projekts und Kurzbeschreibung der Maßnahme
  • Kostenplan (falls vorhanden bitte als Anhang beifügen)


Senden Sie Ihre Anfrage an: 
spendenantrag@rheinhessen-sparkasse.de

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und stehen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.

FAQs - Sponsoring- bzw. Spendenantrag

Was ist der Unterschied zwischen einer Spende und einem Sponsoring?

Sponsoring basiert auf dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung. Bei einer Spende durch die Rheinhessen Sparkasse erhalten Sie hingegen eine Leistung, ohne dass Sie eine Gegenleistung für uns erbringen.

Benötigt die Sparkasse für ein Sponsoring eine Rechnung?

Für ein Sponsoring benötigen wir in jedem Fall eine Rechnung, unabhängig von der Höhe des Sponsoringbetrages.

Unterstützt die Sparkasse auch Projekte/Organisationen/Vereine außerhalb von Rheinhessen und dem Ried?

Grundsätzlich ist die Sparkasse nur in Ihrem Geschäftsgebiet aktiv.

Wann erhalte ich eine Rückmeldung zu meiner Anfrage?

Sie erhalten nach Eingang Ihrer E-Mail eine automatische Bestätigung, dass wir Ihre Nachricht erhalten haben. Die
Bearbeitungszeit beträgt etwa 2 Wochen. 

Wer kann eine Spende erhalten?

Alle gemeinnützigen Vereine und Organisationen, die einen gültigen Freistellungsbescheid besitzen, sind "spendenfähig". 

In welcher Höhe können Spenden oder Sponsorings beantragt werden?

Generell können Spenden und Sponsorings in jeder Höhe beantragt werden. Wir sprechen mit Ihnen, ob und in welchem Umfang wir uns beteiligen werden. Bei großen Projekten hilft uns bei der Entscheidung ein schlüssiges Konzept. 

 Cookie Branding
i